Impressum

Dies ist der Inhaber dieser Webseite und dessen Unternehmen:

Grasser Thomas
Flurgasse 62
9020 Klagenfurt
Österreich

Staatlich geprüfter Schluchtenführer 

tel.: +436605589024
email: office@grasseroutdoor.com

Allgemeine Geschäftsbedingungen von Grasser Outdoor:



1. Vertragsgegenstand und Geltungsbereich

Die nachstehenden AGB gelten für die Geschäfte im Rahmen des Angebots auf www.grasseroutdoor.com zwischen Grasser Outdoor (nachstehend „Anbieter“ genannt) und seinem Vertragspartner (nachstehend „Teilnehmer“ genannt).
 Der Veranstalter bietet geführte Touren durch Schluchten in und außerhalb von Österreich an.
 Details zu den jeweiligen Leistungen der Kurse (bspw. Inhalte, Preis, maximale Teilnehmeranzahl) sind auf www.grasseroutdoor.com definiert.

 

2. Zustandekommen des Vertrags

Mit der Zusage des Teilnehmers zur Teilnahme an der gewünschten Veranstaltung (Teilnahmeerklärung) und der Bestätigung durch den Anbieter kommt der Vertrag zustande. Die Buchung kann schriftlich oder mündlich erfolgen. Telefonische Buchungen sind rechtsverbindlich.
 Die Teilnahmeerklärung ist dabei schriftlich zu übermitteln (Onlineformular, E-Mail oder Post). In Ausnahmefällen und nur unter ausdrücklichem Einverständnis des Anbieters kann auch Barzahlung vor Ort vor Tourantritt vereinbart werden.
 Jugendliche unter 18 Jahren benötigen eine schriftliche Einverständniserklärung der Eltern.
 Bei Teilnehmern mit geistigen oder schweren körperlichen Einschränkungen bedarf es gegebenenfalls einer schriftlichen Einverständniserklärung durch einen Vormund.
 Bei einer Gruppenanmeldung schließt der Anbieter mit der für die Gruppe verantwortlichen bzw. weisungsberechtigten Person einen Teilnahmevertrag für die ganze Gruppe ab. Die verantwortliche Person versichert, für dieses Rechtsgeschäft durch die Teilnehmer bevollmächtigt worden zu sein. Spätestens bei Veranstaltungs- bzw. Tourbeginn unterzeichnen alle Teilnehmer die Teilnahmeerklärung. 

Dem Führer bleibt es vorbehalten, das Tourenprogramm wegen unvorhersehbarer Umstände jederzeit abzuändern, einzuschränken oder zu erweitern. Aufgrund der Abhängigkeit von Wetterlagen oder anderen nicht vorhersehbaren Umständen kann der ursprünglich geplante Tourenverlauf nicht immer garantiert werden. 

 

 

3. Leistungsumfang

Der Umfang unserer Leistungen ergibt sich aus unseren Ausschreibungen auf www.grasseroutdoor.com.
 Die Ausschreibungen stellen insofern geplante Eckpfeiler der Veranstaltung dar, ohne den genauen Ablauf im Detail zu garantieren. Dem Kursleiter obliegt es, die Inhalte den Kenntnissen der Teilnehmer, den örtlichen, räumlichen und klimatischen Bedingungen entsprechend anzupassen.

 

4. Rücktritt und Umbuchung durch den Teilnehmer

Die Übermittlung der Teilnahmeerklärung ist verbindlich. Sie können jedoch jederzeit vor Beginn der Veranstaltung durch eine Erklärung gegenüber dem Anbieter vom Veranstaltungsangebot zurücktreten. Bei einem Rücktritt bis zum 30. Tag vor dem vereinbarten Termin fällt für den Teilnehmer eine Bearbeitungsgebühr von 50,– EUR. Ein Rücktritt bis 14 Tage vor dem Veranstaltungsbeginn hat eine Stornogebühr von 50% der Veranstaltungsgebühr zur Folge, danach 80% und am Anreisetag 95% des Veranstaltungspreises. Auslagen für Transfers, Unterkunft, Reservierungskosten oder andere Leistungen Dritter, die von Grasser Outdoor im Voraus bezahlt worden bzw. fällig sind, sind nicht erstattungsfähig. Nicht in Anspruch genommene Tage, sowie vorzeitiger Abbruch einer Veranstaltung, können nicht vergütet, verrechnet, nachgeholt oder übertragen werden. Bei Nichterscheinen des Teilnehmers besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Veranstaltungsgebühr für den Teilnehmer.

Umbuchungen auf einen anderen Termin sind bis 21 Tage vor Veranstaltungsbeginn gegen eine Umbuchungsgebühr von 25,– EUR möglich, sofern die neue Kursgebühr die ursprüngliche Kursgebühr nicht übersteigt. Umbuchungen ab dem 20. Tag vor Veranstaltungsbeginn sind als Storno und Neubuchung zu betrachten.
 Dem Teilnehmer obliegt jedoch die Möglichkeit, eine Ersatzperson zu stellen. In diesem Fall entfallen sämtliche Bearbeitungs- und Stornogebühren und der Ersatzteilnehmer tritt mit allen Rechten und Pflichten in den Vertrag ein.

Kann eine geplante Veranstaltung aufgrund schlechter Witterung, ungünstigen Verhältnissen (z.B. Hochwasser) oder gesundheitlichen Gründen der Teilnehmer nicht durchgeführt werden, bietet der Veranstalter eine den Gegebenheiten angepasste Alternativleistung an.

 

5. Rücktritt und Kündigung durch den Veranstalter

Im Falle des Nichterreichens der im Text angegebenen Mindestteilnehmerzahl sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Wochenveranstaltungen können dann bis 10 Tage und Wochenend- bzw. Tageskurse bis 3 Tage vor Veranstaltungsbeginn abgesagt werden. Selbstverständlich erstatten wir in diesem Fall den Kursbetrag in voller Höhe zurück. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht. Wir versuchen in unseren Ausschreibungen die Anforderungen an die Teilnehmer möglichst objektiv und sachlich zu beschreiben. Bitte lesen Sie die Anforderungen genau durch! Aus Sicherheitsgründen behalten wir uns vor, Teilnehmer, die den Anforderungen nicht gewachsen sind, von der Tour bzw. dem Kurs auszuschließen. Im Falle einer solchen Kündigung ist das Führerhonorar in voller Höhe zu entrichten. Der Canyoning Führer von Grasser outdoor  wird von der Leistungserbringung befreit, wenn ein Teilnehmer im Rahmen einer Tour durch ungebührliches Verhalten sowie durch grob unvorsichtiges Verhalten die Durchführung der Unternehmung, ungeachtet einer Abmahnung, nachhaltig stört oder andere gefährdet. In diesem Fall ist der Gast, sofern ihn ein Verschulden trifft, dem Anbieter gegenüber zum Schadenersatz verpflichtet. In solchen Fall wird das Führerhonorar nicht rückerstattet. 

 

6. Vertragsdauer und Zahlung

Der Vertrag beginnt und endet am genannten Zeitpunkt laut Teilnahmeerklärung.
 Mit der schriftlichen Bestätigung der Teilnahmeerklärung durch den Anbieter ist die Anmeldung für beide Partner verbindlich. Auf die gleichzeitig zugehende Rechnung ist innerhalb von 14 Tagen die Kursgebühr in voller Höhe zu entrichten.
 Der Teilnehmer kann seinen Zahlungspflichten gemäß der vorgeschlagenen Wege laut Buchungsstrecke nachkommen.

Leistet der Teilnehmer die Zahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, so ist grasseroutdoor.com berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Vertrag zurückzutreten und den Teilnehmer Rücktrittskosten gemäß Ziffer 4 zu belasten.

 

7. Teilnahmebedingungen

Am Programm von www.grasseroutdoor.com kann jeder teilnehmen, der sich körperlich und geistig den jeweiligen Anforderungen laut Ausschreibung gewachsen fühlt sowie entsprechend ausgerüstet ist. Die entsprechende Kletterausrüstung kann in einigen Fällen auch ausgeliehen werden. Eintrittsgelder, Übernachtungen, Transfers etc. sind nicht im Angebotspreis enthalten und sind vom Teilnehmer selbst zu tragen.

Sollte der Teilnehmer körperliche Einschränkungen haben, die für sicherheitsrelevante Aspekte im Veranstaltungsgeschehen von Bedeutung sein könnten (z.B. Kreislaufprobleme), sind diese dem Schluchtenführer vorab mitzuteilen. Der Teilnehmer verpflichtet sich, während der Kurse nicht unter Einfluss von Alkohol oder Betäubungsmitteln zu stehen, die zu Einschränkungen der Reaktionsfähigkeit und des körperlichen Befindens führen können. Der Anbieter ist jederzeit berechtigt, Teilnehmer bei erkennbar nicht vorhandenen Voraussetzungen oder den oben genannten Einflüssen und Einschränkungen von der aktuellen Veranstaltung auszuschließen oder entsprechend den Vorkenntnissen neu einzustufen.

Da es sich auch um sicherheitsrelevante Themen handelt, ist der Anbieter während des Zeitraums der Veranstaltung den Teilnehmern weisungsbefugt. Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr und Verantwortung. Verursacht der Teilnehmer Schäden bei Dritten, die durch einen Verstoß gegen die Anweisungen des Schluchtenführers oder Kursleiters oder die Regeln der Ausbildung verursacht sind, ist eine Haftung des Anbieters ausgeschlossen, soweit kein Mitverschulden durch den Führer vorliegt. Der Teilnehmer stellt den Anbieter von Ansprüchen durch Dritte für solche Schäden frei.

 

8. Haftung und Versicherung

Canyoning (Klettern, Wildwasserschwimmen und Wandern) als Sportart birgt immer ein Restrisiko. Gegen Unfall und Bergung ist jeder Teilnehmer nur im Rahmen seiner privaten Versicherung abgesichert. Der Anbieter haftet nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen.

 

9. Nebenkosten

Alle anfallenden Nebenkosten wie Anreise, Übernachtung, Verpflegung, Transportkosten sind von jedem Teilnehmer selbst zu tragen und sind nicht im Preis inbegriffen. Ausnahmen sind entsprechend der Ausschreibung/Leistungsbeschreibung vereinbart.
 Sofern nicht ausdrücklich und schriftlich anders vereinbart, gehen sämtliche Spesen des Teilnehmers wie Übernachtung, Verpflegung inklusive Getränke sowie Transportkosten  zulasten des Teilnehmers und sind vor Ort in bar zu bezahlen.

 

10. Auskunftserteilung an Dritte:
Auskünfte über die Namen der Gäste sowie die Aufenthaltstorte werden an Dritte Personen auch bei dringenden Fällen nicht erteilt, es sei denn, die Gäste haben ausdrücklich eine Auskunftserteilung gewünscht. Die durch die Übermittlung dringender Nachrichten entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Reisenden.

 

11. Datenschutz und Werbung:

Der Anbieter ist berechtigt, personenbezogene Daten im Rahmen der Vertragsabwicklung und aus dem Vertrag ergebende Zwecke zu verarbeiten und zu speichern. Mit der Teilnahme an unseren Touren und Veranstaltungen genehmigt der Teilnehmer die Nutzung der dort entstandenen Bilder für eigene Werbungszwecke und die Veröffentlichung auf der Website von grasseroutdoor.com, anderen unternehmensinternen Websites und in sozialen Medien, auch in Verbindung mit unseren Ausrüstungspartnern. Für Veröffentlichungen durch dritte Personen / Firmen auf Websites, Printerzeugnissen, in sozialen Medien oder anderen Publikationen ist grasseroutdoor.com nicht verantwortlich und nicht haftbar, sondern der Veröffentlicher.

 

12. Gerichtsstand

Für die Geschäftsbeziehungen zwischen den Partnern gilt ausschließlich das Recht der Republik Österreich. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Leistungen und Auseinandersetzungen ist Klagenfurt. Der Gerichtsstand gilt für inländische und ausländische Teilnehmer gleichermaßen.

Salvatorische Klausel

Bei einer ganzen oder teilweisen Unwirksamkeit einer Bestimmung dieser Vereinbarung oder bei späterem Verlust ihrer Rechtswirksamkeit soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden. Anstelle der unwirksamen Bestimmung kommen die gesetzlichen Vorschriften zur Geltung.

 

13. Gewährleistung

Der Gast hat bei nicht oder mangelhaft erbrachter Leistung einen Gewährleistungsanspruch. Der Gast erklärt sich damit einverstanden, dass ihm anstelle seines Anspruches auf Wandlung oder Preisminderung in angemessener Frist eine mangelfreie Leistung erbracht wird, sofern dies möglich ist. Zur Durchführung der Verbesserung während der laufenden Bergtour besteht jedenfalls eine Anzeigepflicht des Gastes an den Schluchtenführer. Ist eine Leistungsstörung in der Sphäre des Gastes begründet, wie beispielsweise eine Gesundheitsbeeinträchtigung (z.B. eine zu langsame Gewöhnung an Lärm, Kälte usw., mangelnde Kondition, udgl.), so kann der Gast daraus keine Ansprüche ableiten.

 

14. Schadenersatz

Im Falle der schuldhaften Verletzung einer aus dem Vertragsverhältnis obliegenden Pflicht ist der Canyoningguide den Gästen gegenüber bei Vorliegen aller anderen gesetzlichen Voraussetzungen zum Ersatz der daraus entstandenen Schäden im Rahmen der gesetzlich verpflichtet abgeschlossenen Haftpflichtversicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden verantwortlich. Der Schluchtenführer haftet nicht im Falle einer leichten Fahrlässigkeit. Ebenso ausgeschlossen sind Ersatzansprüche aus dem Titel der entgangenen Urlaubsfreude. Ein allfälliger Schadenersatz ist der Höhe nach mit der zu diesem Zeitpunkt bestehenden Haftpflichtversicherungssumme begrenzt. Von den gesetzlichen Haftungstatbeständen abgesehen nehmen die Gäste an den Schluchtentouren auf eigene Gefahr teil. Ein erhebliches Maß an Umsichtigkeit wird bei jedem Gast daher vorausgesetzt. Der Führer kann keine Verantwortung bei Unglücksfällen, Schäden oder sonstigen Unregelmäßigkeiten, die sich aufgrund der Realisierung alpiner Gefahren (wie z.B. Absturzgefahr, Ertrinken, Höhenkrankheit, Kälteschäden, Lawinengefahr, Spaltensturz, Steinschlag) ergeben, übernehmen. Dies wird vom Gast mit seiner Anmeldung ausdrücklich akzeptiert. Alle Veranstaltungen werden nach bestem Wissen und Gewissen vorbereitet und geführt. Für Erfüllung subjektiv vorgestellter Reiseziele kann keine Garantie übernommen werden. Es liegt in der Natur der Veranstaltung, dass ein bestimmtes Restrisiko und eine Ungewissheit für den Gast bestehen bleibt. Eine entsprechende Tourenvorbereitung durch Ausdauersport, entsprechendes technisches Training und persönliche Umsichtigkeit mindert die Unfallgefahr und wird daher jedem Gast grundsätzlich dringend angeraten.